Um selber aktiv an einem Gewässer zu angeln, müsst ihr mindestens 12 Jahre alt sein. Ausserdem braucht ihr einen Fischereischein. Damit ihr den bekommt, müsst ihr zuerst einen Lehrgang besuchen. In zusammen 30 Unterrichtsstunden lernt ihr viel über Fische, Gewässer, Schonzeiten und so weiter. Danach wird in einer Prüfung festgestelllt, ob ihr auch gut aufgepasst und gelernt habt.
Wenn ihr die Prüfung bestanden habt, bekommt ihr ein Zeugnis. Das müsst ihr beim Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde vorlegen. Das Ordnungsamt stellt euch dann einen Jugend-Fischereischein aus. (Wenn ihr schon 16 Jahre alt seid, bekommt ihr dort einen Fischereischein für Erwachsene.)
Nur wer einen Jugend-Fischereischein oder Fischereischein für Erwachsene hat, darf als Mitglied eines Vereines, oder als Gastangler beim jeweiligen Inhaber eines Fischwassers alleine angeln.
Wenn ihr aber erst einmal testen wollt, ob euch das Angeln überhaupt Spass macht, dürft ihr auch mit einem Erwachsenen, der berechtigt ist am jeweiligen Fischwasser zu angeln, mitgehen. Der erwachsene Angler zeigt euch wie alles geht und ihr könnt in seiner Begleitung angeln ohne das ihr einen Lehrgang oder eine Prüfung absolviert habt. Die erwachsene Begleitperson ist dann alleine verantwortlich.
Mehr Informationen bekommt ihr beim Jugendwart oder beim Lehrgangsleiter für den Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung, Herr Erwin Stein.
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