Gastangler sind berechtigt am Teich Gettenau den Angelsport, vom 1.2. bis 31.12. eines Jahres, nach den unten aufgeführten Richtlinien auszuüben.
- Der Erlaubnisschein ist bei Clubveranstaltungen und/oder Gewässersperre ungültig (Aushang am Gewässer)
- Achten Sie bitte auf Sauberkeit an ihrem Angelplatz und verlassen Sie ihn so, wie Sie ihn anzutreffen wünschen
- Das Befahren der Teichanlage ist verboten
- Es ist nicht erlaubt auf dem Teichgelände zu Campen oder Feuerstellen zu errichten
- Aus der Angelfischerei darf kein Geschäft werden. Ein Verkauf von Fischen, die in unserem Gewässer gefangen werden, ist verboten
- Die Fischerei geschieht auf eigenes Risiko. Der SC Echzell e. V. übernimmt keinerlei Haftung
- Angeln ist von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt
- Der Fang mit dem Hebenetz ist verboten
- Drillinge sind nur für Raubfischruten erlaubt (Blinker, Spinner, Wobler, sonstige künstliche Köder)
- Anfüttern ist verboten
- Köderarten: Die vom Gesetzgeber erlaubten
- Untermaßige Fische sind sofort nach dem Fang waidgerecht zurückzusetzen
- Zum Landen jeglicher Fische, außer Kleinfische bis 15 cm, muss ein Unterfangkescher benutzt werden
- Gefangene Fische sind nach dem Abtöten sofort am Gewässer in die Fangliste einzutragen
- Die gefangenen Fische sind waidgerecht zu behandeln
- Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Hinausbringen des Köders mittels Kartons, Luftmatratzen, Schlauchboot, Schwimmen oder anderer Hilfsmittel ist verboten
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