Die Regeln sollten Ihre Anerkennung finden
Gastangler sind berechtigt am Teich Gettenau den Angelsport, vom 1.2. bis 31.12. eines Jahres, nach den unten aufgeführten Richtlinien auszuüben.

- Der Erlaubnisschein ist bei Clubveranstaltungen und/oder Gewässersperre ungültig (Aushang am Gewässer)

- Achten Sie bitte auf Sauberkeit an ihrem Angelplatz und verlassen Sie ihn so, wie Sie ihn anzutreffen wünschen

- Das Befahren der Teichanlage ist verboten

- Es ist nicht erlaubt auf dem Teichgelände zu Campen oder Feuerstellen zu errichten

- Aus der Angelfischerei darf kein Geschäft werden. Ein Verkauf von Fischen, die in unserem Gewässer gefangen werden, ist verboten

- Die Fischerei geschieht auf eigenes Risiko. Der SC Echzell e. V. übernimmt keinerlei Haftung

- Angeln ist von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt

- Der Fang mit dem Hebenetz ist verboten

- Drillinge sind nur für Raubfischruten erlaubt (Blinker, Spinner, Wobler, sonstige künstliche Köder)

- Anfüttern ist verboten

- Köderarten: Die vom Gesetzgeber erlaubten

- Untermaßige Fische sind sofort nach dem Fang waidgerecht zurückzusetzen

- Zum Landen jeglicher Fische, außer Kleinfische bis 15 cm, muss ein Unterfangkescher benutzt werden

- Gefangene Fische sind nach dem Abtöten sofort am Gewässer in die Fangliste einzutragen

- Die gefangenen Fische sind waidgerecht zu behandeln

- Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Hinausbringen des Köders mittels Kartons, Luftmatratzen, Schlauchboot, Schwimmen oder anderer Hilfsmittel ist verboten